Wissen rund ums Gutachten

Kfz-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe rund um Kfz-Gutachten, Unfallschaden und Fahrzeugbewertung – verständlich erklärt, damit Sie im Schadenfall genau wissen, wovon die Rede ist.

Gutachten & Verfahren

Gutachten & Verfahren

Beweissicherung

Die lückenlose Dokumentation des Schadens durch Fotos, Messungen und Beschreibungen. Sie stellt sicher, dass der Schadenumfang auch später noch nachvollziehbar belegt werden kann.

Gutachten

Die schriftliche, fachkundige Feststellung eines Schadens oder Wertes durch einen unabhängigen Sachverständigen. Es dient als Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung.

Kostenvoranschlag

Eine überschlägige Berechnung der voraussichtlichen Reparaturkosten. Er ist weniger detailliert als ein Gutachten und eignet sich vor allem bei kleineren Schäden.

Kurzgutachten

Eine vereinfachte Form des Gutachtens für geringfügige Schäden. Es dokumentiert Schaden und Reparaturkosten kompakt und ist kostengünstiger als ein Vollgutachten.

Merkwürdigkeit

Die dokumentierte Feststellung besonderer Umstände eines Schadens, die für die spätere Regulierung oder einen eventuellen Rechtsstreit von Bedeutung sein können.

Rechnungsprüfung

Die fachkundige Kontrolle einer Werkstattrechnung. Dabei wird geprüft, ob die berechneten Positionen dem tatsächlichen Schaden und den üblichen Preisen entsprechen.

Sachverständiger

Eine unabhängige, fachkundige Person, die Schäden und Werte von Fahrzeugen neutral beurteilt. Im Haftpflichtfall haben Sie das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen.

Schadengutachten

Ein Gutachten, das den Umfang eines Schadens, die Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung und den Nutzungsausfall dokumentiert – die Basis für die Schadenregulierung.

Unfallgutachten

Ein Gutachten nach einem Verkehrsunfall, das Schaden, Reparaturweg und Kosten beweissicher dokumentiert. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Schaden & Unfall

Schaden & Unfall

Bagatellschaden

Ein geringfügiger Schaden, dessen Reparaturkosten in der Regel unter etwa 750 Euro liegen. Hier genügt oft ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens.

Totalschaden

Liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen (wirtschaftlicher Totalschaden) oder eine Reparatur technisch nicht mehr möglich ist (technischer Totalschaden).

Vorschaden

Ein früherer, bereits bestehender Schaden am Fahrzeug. Er wird im Gutachten dokumentiert, damit er nicht mit dem aktuellen Unfallschaden vermischt wird.

Wert & Bewertung

Wert & Bewertung

Restwert

Der Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Er spielt vor allem bei der Entscheidung zwischen Reparatur und Totalschadenabrechnung eine Rolle.

Restwertbörse

Eine Plattform, über die beschädigte Fahrzeuge an Händler oder Aufkäufer vermittelt werden. Das höchste Gebot bestimmt den Restwert, der der Abrechnung zugrunde gelegt wird.

Wertgutachten

Ein Gutachten zur Ermittlung des aktuellen Marktwerts eines Fahrzeugs – etwa für Verkauf, Kauf, Finanzierung, Oldtimer-Bewertung oder steuerliche Zwecke.

Wertminderung

Der bleibende Wertverlust eines Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur, weil es als Unfallfahrzeug gilt. Auch die merkantile Wertminderung kann gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden.

Wiederbeschaffungsaufwand

Die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem tatsächlichen Preis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs, wenn dieses nur mit Mehraufwand beschafft werden kann.

Wiederbeschaffungswert

Der Betrag, den ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt kostet. Er ist die zentrale Größe bei der Abrechnung eines Totalschadens.

Recht & Versicherung

Recht & Versicherung

Haftpflichtschaden

Ein Schaden, den ein Dritter Ihrem Fahrzeug zugefügt hat und für den dessen Haftpflichtversicherung eintritt. Bei einem unverschuldeten Unfall handelt es sich um einen Haftpflichtschaden.

Kaskoschaden

Ein Schaden am eigenen Fahrzeug, der über die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung abgewickelt wird – etwa bei selbst verschuldeten Unfällen, Diebstahl oder Sturmschäden.

Nutzungsausfall

Die Entschädigung dafür, dass Ihnen Ihr Fahrzeug während der Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht zur Verfügung steht. Sie kann statt eines Mietwagens geltend gemacht werden.

Nutzungsausfallentschädigung

Der pauschale Tagessatz, der für die Dauer des Nutzungsausfalls gezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und der Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung.

Schadenminderungspflicht

Die Pflicht des Geschädigten, den Schaden so gering wie möglich zu halten – etwa indem das Fahrzeug nicht unnötig lange unrepariert genutzt oder der Schaden verschlimmert wird.

130-Prozent-Grenze

Eine Reparatur kann auch dann abgerechnet werden, wenn die Kosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen – sofern das Fahrzeug vollständig und fachgerecht instand gesetzt und weiter genutzt wird.

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Wir erklären es Ihnen persönlich.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir klären Ihre Fragen rund um Gutachten und Schadenregulierung unverbindlich.