Beweissicherung
Die lückenlose Dokumentation des Schadens durch Fotos, Messungen und Beschreibungen. Sie stellt sicher, dass der Schadenumfang auch später noch nachvollziehbar belegt werden kann.
Wissen rund ums Gutachten
Die wichtigsten Begriffe rund um Kfz-Gutachten, Unfallschaden und Fahrzeugbewertung – verständlich erklärt, damit Sie im Schadenfall genau wissen, wovon die Rede ist.
Gutachten & Verfahren
Die lückenlose Dokumentation des Schadens durch Fotos, Messungen und Beschreibungen. Sie stellt sicher, dass der Schadenumfang auch später noch nachvollziehbar belegt werden kann.
Die schriftliche, fachkundige Feststellung eines Schadens oder Wertes durch einen unabhängigen Sachverständigen. Es dient als Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung.
Eine überschlägige Berechnung der voraussichtlichen Reparaturkosten. Er ist weniger detailliert als ein Gutachten und eignet sich vor allem bei kleineren Schäden.
Eine vereinfachte Form des Gutachtens für geringfügige Schäden. Es dokumentiert Schaden und Reparaturkosten kompakt und ist kostengünstiger als ein Vollgutachten.
Die dokumentierte Feststellung besonderer Umstände eines Schadens, die für die spätere Regulierung oder einen eventuellen Rechtsstreit von Bedeutung sein können.
Die fachkundige Kontrolle einer Werkstattrechnung. Dabei wird geprüft, ob die berechneten Positionen dem tatsächlichen Schaden und den üblichen Preisen entsprechen.
Eine unabhängige, fachkundige Person, die Schäden und Werte von Fahrzeugen neutral beurteilt. Im Haftpflichtfall haben Sie das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen.
Ein Gutachten, das den Umfang eines Schadens, die Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung und den Nutzungsausfall dokumentiert – die Basis für die Schadenregulierung.
Ein Gutachten nach einem Verkehrsunfall, das Schaden, Reparaturweg und Kosten beweissicher dokumentiert. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Schaden & Unfall
Ein geringfügiger Schaden, dessen Reparaturkosten in der Regel unter etwa 750 Euro liegen. Hier genügt oft ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens.
Liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen (wirtschaftlicher Totalschaden) oder eine Reparatur technisch nicht mehr möglich ist (technischer Totalschaden).
Ein früherer, bereits bestehender Schaden am Fahrzeug. Er wird im Gutachten dokumentiert, damit er nicht mit dem aktuellen Unfallschaden vermischt wird.
Wert & Bewertung
Der Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Er spielt vor allem bei der Entscheidung zwischen Reparatur und Totalschadenabrechnung eine Rolle.
Eine Plattform, über die beschädigte Fahrzeuge an Händler oder Aufkäufer vermittelt werden. Das höchste Gebot bestimmt den Restwert, der der Abrechnung zugrunde gelegt wird.
Ein Gutachten zur Ermittlung des aktuellen Marktwerts eines Fahrzeugs – etwa für Verkauf, Kauf, Finanzierung, Oldtimer-Bewertung oder steuerliche Zwecke.
Der bleibende Wertverlust eines Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur, weil es als Unfallfahrzeug gilt. Auch die merkantile Wertminderung kann gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden.
Die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem tatsächlichen Preis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs, wenn dieses nur mit Mehraufwand beschafft werden kann.
Der Betrag, den ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt kostet. Er ist die zentrale Größe bei der Abrechnung eines Totalschadens.
Recht & Versicherung
Ein Schaden, den ein Dritter Ihrem Fahrzeug zugefügt hat und für den dessen Haftpflichtversicherung eintritt. Bei einem unverschuldeten Unfall handelt es sich um einen Haftpflichtschaden.
Ein Schaden am eigenen Fahrzeug, der über die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung abgewickelt wird – etwa bei selbst verschuldeten Unfällen, Diebstahl oder Sturmschäden.
Die Entschädigung dafür, dass Ihnen Ihr Fahrzeug während der Reparatur oder Wiederbeschaffung nicht zur Verfügung steht. Sie kann statt eines Mietwagens geltend gemacht werden.
Der pauschale Tagessatz, der für die Dauer des Nutzungsausfalls gezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und der Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung.
Die Pflicht des Geschädigten, den Schaden so gering wie möglich zu halten – etwa indem das Fahrzeug nicht unnötig lange unrepariert genutzt oder der Schaden verschlimmert wird.
Eine Reparatur kann auch dann abgerechnet werden, wenn die Kosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen – sofern das Fahrzeug vollständig und fachgerecht instand gesetzt und weiter genutzt wird.
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir klären Ihre Fragen rund um Gutachten und Schadenregulierung unverbindlich.